Stadtlohn - Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht für Kleinkraftrad
Vredener Str. - 08.12.2020Mit gut 50 km/h ist am Montagmorgen ein 31-Jähriger mit seinem Roller in Stadtlohn unterwegs gewesen. Bei einer Kontrolle auf der
Vredener Straße hätte der Stadtlohner einen Führerschein zum Führen des Kleinkraftrades benötigt. Vorzeigen konnte er aber nur eine Mofa-Prüfbescheinigung. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
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