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Stadtlohn - Führerschein fehlte

Tillystr. - 28.04.2021

Ein 16-Jähriger Motorrollerfahrer sowie der Halter des Fahrzeugs werden sich strafrechtlich verantworten müssen. Am Dienstagnachmittag hatten Polizeibeamte den Jugendlichen auf der Tillystraße angehalten. Die vorgezeigte Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht für den Roller, denn: Ein Rollenprüfstand zeigte eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von circa 48 km/h an. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Strafverfahren eingeleitet.

Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers oder -bewerbers Maßnahmen anordnen wie z.B. eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird.

Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen.

Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202
https://borken.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell

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