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Stadtlohn - Unfallflucht: Betrunkene Verursacherin schlafend im Auto gefunden

Blumenstr. - 08.02.2018

Zunächst verursachte eine 53-Jährige aus
Stadtlohn am Mittwochabend (07.02.2018) gegen 19:00 Uhr mit ihrem
weißen BMW X5 einen Unfall auf der Blumenstraße. Hier fuhr die
53-Jährige gegen einen Zaun. Ohne sich um den erheblich beschädigten
Zaun zu kümmern, entfernte sich die Autofahrerin. Glück für die
Geschädigten: Die Frau verlor hierbei das vordere Kennzeichen. Mit
der "Visitenkarte" der Unfallverursacherin in der Hand suchte die
Polizei dann die Wohnanschrift der 53-Jährigen auf.

Noch während der Ermittlungen an der Anschrift der Stadtlohnerin
wurde diese von Bekannten nach Hause gefahren. Diese hatten die
Unfallverursacherin mit einer Flasche Hochprozentigem hinterm Lenkrad
ihres Pkw vorgefunden. Die Frau war auf einem Parkplatz
eingeschlafen.

Offensichtlich war die Frau stark betrunken. Um festzustellen, wie
stark die Stadtlohnerin alkoholisiert war, sollte ein Alkoholtest
durchgeführt werden. Aufgrund ihres Zustandes war die Autofahrerin
dazu allerdings nicht in der Lage. Sie räumte jedoch ein, ihr Auto
geführt zu haben. An den Unfall könne sie sich nicht erinnern.

Zur Feststellung der exakten Blutalkoholkonzentration entnahm ihr
ein Arzt Blut.

Die Unfallverursacherin muss sich nun in einem Strafverfahren
wegen Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr verantworten. Der
Führerschein wird ihr dabei entzogen.

Das Verkehrskommissariat in Ahaus sucht Zeugen, die den Unfall
beobachtet haben (02561-9260). Insbesondere suchen die
Unfallermittler eine ca. 45 bis 50-jährige Zeugin, die den Unfall
beobachtete und dies den Besitzern des beschädigten Zaunes mitteilte.
Die Zeugin soll ca. 165 cm groß sein und blonde lockige Haare haben.

Alkohol hinterm Steuer: Geht gar nicht! Nicht nur an den
anstehenden Karnevalstagen sollten Sie Autofahren und Alkoholkonsum
trennen. Die Polizei führt verstärkt Verkehrskontrollen durch.
Riskieren Sie nicht ihre und die Gesundheit anderer, sonst riskieren
Sie immer auch Ihren Führerschein.

Übrigens: Auch wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert seinen
Führerschein. Bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut an einem
Unfall beteiligt zu sein oder alkoholbedingt auffällig zu fahren,
kann strafbar sein.

Florian Wozny, PK




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken

http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell

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